Aktuell

Neue Traumaambulanz in Berlin

www.alexianer-berlin-hedwigkliniken.de/Traumaambulanz

Beschluss:

EKD: Evangelische Kirche in Deutschland - Runder Tisch Missbrauch

http://www.ekd.de/ak:tuell~resse/news_2011_11_30Junder_tisch.html

DGPM rät zur Vorsicht im Internet: Psychische Probleme nicht öffentlich diskutieren

21.07.2011

Meine Antwort daraufhin: Diese Website wird nicht verschlüsselt, da Sie eine Petition ist, die Missstände darstellt und keine Therapie ist. Auch zu verheimlichen gibt es hier nichts. Ich habe den Eindruck, Prof.Dr.med.Wolfgang Senf möchte nicht hören, dass es in Behandlungen diverse Missstände gibt, die in die Öffentlichkeit geraten, vom Mechanismus her könnte ich behaupten, dass dies ähnlichen Strategien folgt, wie bei dem Missbrauch in Familien, immer schön schweigen und nichts darf nach aussen dringen.

In was für einem Zeitalter leben wir eigentlich, wenn es heißt, dass man psychische Probleme nicht öffentlich diskutieren sollte? So ist es doch gerade in letzter Zeit bekannt geworden, dass das jahrelange Verschweigen bei sexuellem Missbrauch in Familien, Kirchen und Heimen endlich auch öffentlich diskutiert wird. Ich habe das Gefühl, dass Prof. Senf Angst hat, dass das Thema der Missstände in Therapien auch eine solche Flutwelle erhalten könnte.

Bitte lesen Sie hier nach. Sehr interessante Aufschlüsselung, aber sicher nicht erst seit gestern.

(Das Warten auf einen Therapieplatz)

BPtK Bundespsychotherapeutenkammer!

Veröffentlichung meiner Petition

Frauenzeitung Mathilde

www.mathilde-frauenzeitung.de

Herzlichen Dank an die Redaktionsfrauen!

Nach sexueller Gewalt sofort zum Gynäkologen

Immer noch suchen nur wenige Frauen Hilfe, wenn sie sexueller Gewalt ausgesetzt waren – vor allem, wenn ihnen zuvor K.O.-Tropfen verabreicht wurden. Der frühzeitige Besuch beim Frauenarzt ist wichtig, um weitergehende Folgen einer Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung – beispielsweise Infektionen – zu behandeln oder zu verhindern. Das erläuterte Professor Dietrich Berg aus Amberg auf dem DGGG-Kongress (5. bis 8. Oktober, München). Die DGGG hat unter Federführung von Professor Berg eine Leitlinie für die kompetente Betreuung betroffener Frauen entwickelt.

www.bmfsfj.de

Runder Tisch gegen Kindesmissbrauch berät Ergebnisse der Arbeitsgruppen

Unter dem gemeinsamen Vorsitz von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und Bundesbildungsministerin Annette Schavan fand heute im Bundesjustizministerium die zweite Sitzung des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch" statt.

An dem Treffen nahmen auch die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Christine Bergmann, sowie rund 60 Vertreter aus Politik, Kirche und Gesellschaft teil. Die drei Bundesministerinnen legten dem Runden Tisch Sachstandsberichte der von ihnen geleiteten drei Arbeitsgruppen zur Beratung vor, die bei der ersten Plenumssitzung im April eingesetzt worden waren.

Die Unabhängige Beauftragte stellte den Zwischenbericht zu ihrer telefonischen Anlaufstelle und die Kampagne "Sprechen hilft" vor. Darüber hinaus berichteten Vertreterinnen und Vertreter von "Wildwasser" und "Tauwetter" über den Kongress "Aus unserer Sicht", zu dem sich am Wochenende in Berlin Menschen getroffen hatten, denen in ihrer Kindheit und Jugend selbst sexuelle Gewalt angetan worden ist.

"Die Arbeitsgruppe Justiz hat eine Reihe von konkreten Vorschlägen erarbeitet, wie der Gesetzgeber den Schutz des Opfers im Ermittlungs-und Strafverfahren verbessern kann", berichtete Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dem Runden Tisch.

So sollen Mehrfachvernehmungen der Opferzeugen durch den verstärkten Einsatz richterlicher Videovernehmung im Ermittlungsverfahren möglichst vermieden werden. Dem gleichen Zweck dient eine Neufassung der Vorschriften, welche eine Anklage wegen Sexualdelikten unmittelbar zum Landgericht als dann einziger Tatsacheninstanz ermöglichen.

Opfer von Sexualdelikten sollen zudem in weiterem Umfang als bisher einen Opferanwalt auf Staatskosten in Anspruch nehmen können. Eine strafbewehrte gesetzliche Anzeigenpflicht für Menschen, die Kenntnis von Fällen sexuellen Missbrauchs erlangen, lehnten die Rechtsexperten im Interesse der Opfer dagegen ab.

"Wir sind vielmehr zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Selbstverpflichtung der betroffenen Organisationen, im Verdachtsfall die Staatsanwaltschaft über einen Tatverdacht zu informieren, der bessere Weg ist", so Leutheusser-Schnarrenberger.

Deshalb arbeite die AG Justiz derzeit intensiv daran, Leitlinien zur Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs zu formulieren. Eigeninteressen der Organisationen dürften dabei keine Ausnahmen begründen. Leutheusser-Schnarrenberger:

"So soll verhindert werden, dass Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch - wie leider in der Vergangenheit allzu häufig geschehen - weiter unter der Decke gehalten werden. Aus meiner Sicht sind die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich immer einzuschalten, wenn tatsächliche Anhaltpunkte dafür vorliegen, dass eine Sexualstraftat begangen wurde.

Ausnahmen hiervon sollten nur in sehr engem Rahmen möglich sein. Die Weitergabe der Information an die Strafverfolgungsbehörden bedeutet natürlich nicht, dass die Verpflichtung der betroffenen Organisation zum Schutz der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen "abgegeben" würde." Darüber hinaus beabsichtigt das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die zivilrechtliche Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche von Opfern sexueller Gewalt von derzeit drei auf 30 Jahre verlängert werde.

Der Prävention sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen dient das Präventionsprojekt "Dunkelfeld" des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Berliner Charité. Es ist eine Anlaufstelle für Menschen, die sich selbst aufgrund ihrer pädophilen Neigungen als Gefahr wahrnehmen und sich deshalb um eine Therapie bemühen.

Das Bundesministerium der Justiz fördert das Projekt seit 2005 mit jährlich 250.000 €. In den derzeit laufenden Beratungen des Haushaltsausschusses ist es gelungen, nicht nur die Fortführung dieses Projekts für die nächsten drei Jahre zu beschließen, sondern auch eine Aufstockung der Mittel auf 387.000 € jährlich bis 2013.

Auch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, hat aus den Beratungen am Runden Tisch bereits erste Konsequenzen gezogen: Die Ministerin will dafür sorgen, dass

1. jede Einrichtung, die mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, bestimmte Standards erfüllt

2. diese Standards mit staatlicher Förderung und Finanzierung verknüpft werden,

3. die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses durchgesetzt wird,

4. die Selbstverpflichtungen der Institutionen festgelegt werden und 5. eine bundesweite Fortbildungsoffensive startet.

"Die Diskussionen am Runden Tisch haben viele gute und wichtige Empfehlungen auf den Weg gebracht ", sagte Familienministerin Dr. Kristina Schröder. "Es hat sich gezeigt: Diese gemeinsame Kraftanstrengung war richtig und notwendig.

Erste Zwischenergebnisse werde ich deshalb bereits in dem Entwurf für das Bundeskinderschutzgesetz aufgreifen können. Der Entwurf wird alle öffentlichen Träger dazu verpflichten, Kinderschutzstandards zu entwickeln, anzuwenden und auch zu überprüfen. Wichtig ist mir dabei:

Es darf keinen Generalverdacht gegen Ehrenamtliche geben, sondern wir wollen sie unterstützen und in die Lage versetzen, zu erkennen, wenn mit den Kindern etwas nicht stimmt. Im Kinderschutzgesetz soll außerdem geregelt werden, dass die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses für alle hauptamtlichen Mitarbeiter zur Pflicht wird.

Zudem werden wir in den nächsten vier Jahren gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V. eine bundesweite Fortbildungsoffensive starten und dafür drei Millionen Euro bereitstellen. Fachkräfte, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten, sollen umfassend zum Thema sexualisierte Gewalt fortgebildet werden."

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, gab bekannt, dass ihr Haus insgesamt 32 Millionen Euro für Forschungsprojekte zu Ausmaß, Ursachen und Folgen von Missbrauch und Gewalt im Kindes- und Jugendalter zur Verfügung stellt.

In einem interdisziplinären Forschungsnetz "Missbrauch, Vernachlässigung und Gewalt" werden die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Deutschlands aus der medizinischen, psychologischen und auch der sozialwissenschaftlichen Forschung zusammenarbeiten. Ziel ist die Entwicklung von Maßnahmen für eine bessere Prävention von Gewalt an Kindern und für eine wirksame Therapie von Betroffenen.

Das BMBF wird dieses Forschungsnetz mit rund 20 Millionen Euro ausstatten. Auch für die Förderung bildungswissenschaftlicher Forschung werden zusätzliche Mittel bereitgestellt. Zentrales Ziel im Bereich der Bildungsforschung ist es, Forschungsschwerpunkte abzustimmen und Forschungsverbünde aufzubauen.

Durch die Erweiterung der Wissensbasis kann die Aus-, Fort- und Weiterbildung zum Umgang mit Missbrauchsfällen sinnvoll auf- und ausgebaut werden. "Es ist das Tabu gebrochen, über Missbrauchsfälle zu sprechen. Das bietet die Chance, die Forschung zu diesem Thema voranzubringen", sagte Bundesbildungs- und -forschungsministerin Schavan.

Um die Datengrundlage zu verbreitern, wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung des Weiteren eine Aktualisierung und Erweiterung der einzigen deutschen Repräsentativbefragung aus dem Jahr 1992 zur Thematik des sexuellen Missbrauchs von Kindern fördern. Diese Untersuchung wird vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) durchgeführt. "Wir wollen früher auf Täter aufmerksam werden und dadurch Kindesmissbrauch wirkungsvoll verhindern. Dazu brauchen wir gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse", so Schavan.

Die Unabhängige Beauftragte Christine Bergmann, Bundesministerin a.D., stellte dem Runden Tisch einen Zwischenbericht zu ihrer telefonischen Anlaufstelle sowie erste Reaktionen nach Start der Kampagne "Sprechen hilft" vor. Demnach haben die Unabhängige Beauftragte bis zum Start der Kampagne 2500 Anrufe und Briefe erreicht, seit Start der Kampagne in der vergangenen Woche sind weitere 1450 Anrufe und über 350 Briefe eingegangen.

Bei 80% der Betroffenen liegt der Missbrauch mindestens 20 Jahre zurück. Diejenigen, die sich bereits an jemanden gewendet hatten, berichten vielfach, dass ihnen nicht geglaubt wurde oder dass sie sogar dafür bestraft wurden. Fast alle bestätigen, wie wichtig es sei, dass das Thema in der Öffentlichkeit wahrgenommen und das ihnen widerfahrene Unrecht als solches anerkannt werde.

Noch vor der Forderung nach Verjährung und Entschädigung stehe bei den Betroffenen die Forderung nach einem umfassenden Ausbau der Beratungs- und Therapieangebote. Es fehle vor allem an speziellen Angeboten für Jungen und Männer sowie an Angeboten in ländlichen Gebieten.

Am 10. November wird in Zusammenarbeit mit den Bundesministerinnen der Justiz, für Familie und für Bildung ein Gespräch mit Betroffenen und den Mitgliedern des Runden Tisches stattfinden, das von der Unabhängigen Beauftragten vorbereitet und moderiert wird.

Die nächste Plenumssitzung des Runden Tisches findet voraussichtlich am 1. Dezember statt. Dann soll auch ein Zwischenbericht an die Bundesregierung beschlossen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rundertisch-kindesmissbrauch.de und unter http://www.beauftragte-missbrauch.de/

Mediziner, Psychologen und Sozialwissenschaftler bilden Forschungsnetz gegen Kindesmissbrauch http://bmbf.de/press/2954.php

http://www.bmbf.de/press/2957.php

http://www.rundertisch-kindesmissbrauch.de/

http://www.beauftragte-missbrauch.de/


Meine Klage hatte Erfolg

Die Kur ist endlich bewilligt. Ein weiterer langer Kampf ist zunächst beendet. Danke an die Richterin beim SG in Berlin.

 

Verjährung erst nach 30 Jahren

Runder Tisch zu Kindesmissbrauch schafft Eckpunkte für Gesetzesänderung...

Quelle Link: domradio.de

 

Ein Wahn macht sich breit!!!

Berlin. Kassenpatienten sollen nach einem Vorschlag von Wissenschaftlern künftig viel mehr selbst zahlen. Die Krankenkassen sollen demnach nur noch für eine "Grundversorgung" aufkommen, Zusatzleistungen müssten die Patienten selbst begleichen. Auch chronisch Kranke würden deutlich stärker zur Kasse gebeten.

Quelle Link: spiegel online jok/Reuters

 

Kanal 8, 31. Juli 2010

Oberster Verbraucherschützer fordert Patientenquittungen
Berlin - Deutschlands oberster Verbraucherschützer Gerd Billen fordert mehr Transparenz beim Arztbesuch.

Er will, dass Ärzte nach der Behandlung in Zukunft Quittungen ausstellen. Darauf sollen alle erhaltenen Leistungen genau aufführen, sagt der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Damit hätten die Versicherten einen Überblick, was die Untersuchungen, Anwendungen und Verschreibungen kosten. Das sagt Billen der "Rheinischen Post".

Die komplette Nachricht mit allen Audio- und Videoinhalten sowie viele weitere aktuelle Beiträge finden Sie unter

Quelle Link: http://www.radio-seefunk.de/default.aspx?ID=6532&showNews=785562

Weltweit werden jährlich rund 150 Millionen Mädchen und 73 Millionen Jungen unter 18 Jahren zum Sex gezwungen. Das geht aus einem Bericht des UN-Kinderhilfswerks Unicef hervor. Insbesondere arme Kinder aus den Entwicklungs- und Schwellenländern sind von Missbrauch und Ausbeutung bedroht. Auf den Philippinen zum Beispiel, werden laut Unicef zwischen 60.000 und 100.000 Kinder als Prostituierte ausgebeutet.

Die ehemalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen forderte, auf allen Ebenen gegen die schreckliche Gewalt" anzugehen, die Kindern tagtäglich angetan werde. Dazu gehöre auch der Kampf gegen Kinderpornografie im Internet. „Wir müssen zu allererst die Täter finden und zur Verantwortung ziehen", erklärte die Ministerin.

Weitere Infos finde Sie/ ihr unter www.bundesregierung.de

Januar 2010

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
Die Bundesregierung unternimmt eine Reihe von Maßnahmen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung kontinuierlich zu verbessern.

Bitte bei dem Familienministerium nachlesen

Jedes zweite betroffene Kind ein Missbrauchsopfer

Die Ärztliche Beratungsstelle gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern musste im vergangenen Jahr 370 Kinder und Jugendliche therapeutisch behandeln. Eine Zunahme von 100 Fällen gegenüber 2007. Die blauen Flecken sind meist schon nach ein paar Tagen verschwunden. Was jedoch bleibt, sind Ängste oder Verhaltensauffälligkeiten, mit denen die Opfer körperlicher Gewalt (manchmal) ein Leben lang zu kämpfen haben. Tagtäglich bekommen die acht Mitarbeiter der Ärztlichen Beratungsstelle gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern (besser bekannt als Kinderschutzzentrum) die seelischen und körperlichen Folgen zu sehen. Sie wissen daher: „Gewalt an Kindern kommt in allen Bildungsschichten vor.” Sie ausschließlich auf eine sozial schwache Gruppe zu reduzieren, sei zu pauschal, meint die Sozialpädagogin und Leiterin der Beratungsstelle Sandra Adler-Koch. Und räumt ein: „Gewisse Voraussetzungen wie Armut oder beengte Wohnverhältnisse können durchaus ein Türöffner für Gewalt sein.” Jüngst wurden die Zahlen für 2008 veröffentlicht: 370 Kinder und Jugendliche wurden von den Mitarbeitern der Einrichtung therapeutisch behandelt und begleitet. Das sei eine Zunahme von genau 100 „Fällen” zum Vorjahr. Tendenz steigend, wie die aktuellen Zahlen für das laufende Jahr zeigen. Außerdem erschreckend:Bei 48 Prozent aller Geschädigten handelt es sich um Opfer sexueller Gewalt. Und die - so die Beobachtung - häufig erst einmal schweigen, bevor sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen: „Trotz intakter Familiensituation erzählen Kinder nicht immer alles zuhause, weil sie ihre Eltern nicht belasten wollen”, sagt Psychologin Christine Koslowski. An dieser Stelle setze die therapeutische Arbeit der Einrichtung an: „Unsere Aufgabe besteht darin, Kindern einen geschützten Raum zu geben, in dem sie sich mit ihren Sorgen und Nöten anvertrauen können.” Aber auch die Eltern und andere Angehörige werden in das Beratungsangebot des Kinderschutzzentrums mit einbezogen, da sie ebenfalls Betroffene sind. Doch was tun, wenn der Missbrauch in der eigenen Familie stattfindet und noch immer Gefahr besteht? „Da, wo es zum Wohl des Kindes notwendig ist, greifen wir ein und versuchen zu vermitteln”, sagt Sandra Adler-Koch. Doch das sei eher die Ausnahme, denn grundsätzlich gelte das Motto Hilfe statt Strafe: „Wir gehen schließlich davon aus, dass Eltern ihre Kinder lieben und ihnen nicht schaden wollen.”

Der Westen, Dortmund, 26.05.2009, Mirja Zipfel