Behandlung
VERTRAUEN SCHENKEN
Die Traumatherapie ist eine spezifische Therapie für Trauma bedingte Störungen. Die Therapie muss in einem geschützten Rahmen stattfinden, indem der Therapeut sich das Vertrauen des Patienten erst verdienen muss. Eine tragfähige Beziehung muss hergestellt werden, da eine Traumatherapie meistens über einen längeren Zeitraum durchgeführt wird. Die Traumatherapie habe ich bereits ausführlich unter dem Menüpunkt Trauma beschrieben.
Eine gute Behandlung steht für Offenheit und Transparenz
Wer kommt in die Therapie?
1.Menschen suchen eine Therapie auf, um akute Belastungsstörungen zu überwinden
2.Menschen nach länger zurückliegenden Traumen, die alleine das Trauma nicht bewältigen können
3.Menschen, die schon vor längerer Zeit ein chronisches Trauma entwickelt haben und sich auch daran erinnern können (sexueller Missbrauch, Misshandlungen)
4.Menschen, die ein chronisches Trauma entwickelt haben, zunächst aber mit anderen Beschwerden zur Therapie kommen und sich zum großen Teil nicht erinnern können (meistens liegt hier sexueller Missbrauch oder eine Vergewaltigung vor)
5. Menschen, die nach einem chronischen Trauma in die Therapie gehen, sich über das Trauma im Klaren sind, aber sich kaum an das Ereignis erinnern können
6.Menschen, die eine Therapie aus Sprachlosigkeit, Vermeidung oder aus Gründen von Retraumatisierungen nicht oder nicht mehr aufsuchen, z.B.bei Amnesien(Erinnerungslücken)
Wenn ein Großteil der Erinnerungen an das Ereignis fehlen, ist es ratsam, unabhängige Belege über die Traumatisierung, die eine spätere Aussage, etwa vor dem Versorgungsamt oder dem Gericht gewährleisten, vorlegen zu können. In vielen Fällen ist das natürlich sehr schwierig.
1.Zeugenaussagen
2.frühere Schulaktenvermerke
3.medizinische Belege
4.juristische Belege
Vorgehensweise
Die Therapie mit Trauma Patienten stellt besondere Anforderungen, sowie Herausforderungen dar. Der Therapeut muss deshalb besonders sensibel auf den Patienten eingehen können und auch selbst stabil sein.
1.Aufbau einer Vertrauensbasis
Zunächst muss immer eine Vertrauensbasis hergestellt werden, damit sich der Patient sicher fühlen kann, dabei spielt die Umgebung eine wichtige Rolle.
Ein Patient muss lernen seine Patientenrolle zu akzeptieren, was er nur kann, wenn eine Vertrauensgrundlage geschaffen wurde. Betroffene sind oft gehemmt und haben es schwer sich anvertrauen zu können, zumal sehr oft von außen Aussagen wie „denk nicht mir an das Geschehen" oder „das wird schon von alleine vergehen" u. a. den Patienten versunsichern können. Sie glauben, das sie das Erlebte selbst überwinden müssen. Patienten bleiben oft in diesem Leidensdruck stecken, zumal sie sich häufig selbst die Schuld geben. Viele glauben, das sie kein Verständnis für ihre Situation erhalten und entfremden sich immer mehr. Sie sind insofern oft misstrauisch ihrer Umwelt gegenüber und haben bei Retraumatisierungen (erneute Traumen) oft das Vertrauen zu Medizinern verloren. Schwer traumatisierter Patienten erleben oft neue Vertrauensbrüche, gerade aufgrund unsachgemäßer Behandlung, was eine Therapieaufnahme oder eine Fortführung der Therapie erschwert. Die Angst neue Traumatisierungen zu erleben ist groß.
2.Gespräch/Aufklärung
Eine vollständige Aufklärung über das Trauma und der weitergehenden Schritte, sowie der nachfolgenden Behandlung, sind sehr wichtig. Meine Forderung hierzu ist es, das die Aufklärung zuvor schriftlich dokumentiert wird. Des weiteren sollte es eine schriftliche Vereinbarung zum Schutz der Patientenrechte geben, um weitere Traumatisierungen zu vermeiden.
30_Merkblatt_Aufklaerungspflicht
der Ärztekammer Berlin
3.Anamnese erheben (Vorgeschichte)
Die Anamnese muss gründlich erhoben werden!
4.Austestungen/Diagnose unter Verdacht
Vor dem ersten Gespräch sollten keine Fragebögen ausgefüllt werden. Es muss zunächst ein Sicherheitsgefühl unter Berücksichtigung der Wünsche und Rituale des Patienten erfolgen. Erst im zweiten Durchgang können dann Fragebögen eingesetzt werden, um die Diagnose zu untermauern. Diagnosen sollten immer erst unter Verdacht gestellt werden. Diagnosen sollten meiner Meinung nach auch ohne Probleme korrigiert, berichtigt und gelöscht werden dürfen (bei der Kassenärztlichen Vereinigung). Der Patient muss hier in Zukunft sein Mitbestimmungsrecht geltend machen dürfen, sowie das Recht zu entscheiden, ob dieser der weiteren Verwertung seiner Daten freiwillig zustimmt oder es zulässt.
Diagnostik Richtlinien
www.prometheus-trauma.de
5. Dokumentationen
Der Behandler hat die Pflicht gründlich zu dokumentieren.
6.Zielvereinbarungen (Psychoedukation)
Gemeinsame Vereinbarungen sind sehr wichtig und stärken das Vertrauen untereinander.
7.Finanzierung abklären
Die Finanzierung ist bei den ambulanten Behandlungen oft schwierig, da spezielle Traumatherapien noch nicht vollständig von den Kassen gezahlt werden. Für Klinikaufenthalte müssen Patienten oft zu lange kämpfen, wobei hier die Kostenübernahme gewährleistet sein müsste. Folgeanträge werden dann wiederum oft erst nach längerer Zeit entschieden.
8.Vertrag gestalten
Verträge sind wichtig um festzuhalten was vereinbart wurde.
9.Patientenrechte wahren
Die Patientenrechte sind bislang nur mündlich gegeben, sollten aber meiner Meinung nach auch schriftlich festgehalten werden. In Kliniken gibt es bereits oft Verträge, bei ambulanten Therapien gelten diese Vereinbarungen auch. In beiden Fällen gibt es jedoch oft keine schriftlichen Vereinbarungen über die Patientenrechte, vorwiegend jedoch in ambulanten Behandlungen.
10.Sonstiges
Das Verhalten des Therapeuten
Die wesentliche Ursache für häufige Abbrüche einer Therapie liegt oft an den Reaktionen des Behandlers. Häufig haben jedoch Betroffene das Gefühl, etwas falsch gemacht zu haben. Dabei geht es nicht darum, Schuldzuweisungen zu verteilen, sondern eine unsachgemäße Behandlung beim Namen zu nennen.
Wichtige Kriterien
1.Vertrauen schenken
2.Glauben schenken
3.Verständnis für die Situation
4.Einlassen auf Berichte (grausame, bizarre, lebensbedrohliche)
5.Intellektuelle und emotionale Stärke
6.Reagieren auf extreme Situationen
7.Keine Abwehr oder Abwertung
8.Eigene Prophylaxe (Supervision)
A. Maercker (1997): Therapie der posttraumatischen Belastungsstörungen. Dresden
Bessel A. van der Kolk, Alexander C. McFarlane, Lars Weisaeth (2000): Traumatic Stress. Paderborn