Erläuterung

zu1:Es gibt zum Großteil keinen schriftlichen Nachweis über die Aufklärung des Patienten vor einer (Trauma) Behandlung. Wichtig ist hierbei der Pflichtnachweis das der Patient über das Trauma, der Diagnostik und der nachfolgenden Behandlung umfangreich aufgeklärt wurde. Diese Nachweise sollten in ambulanten und stationären Behandlungen zur Pflicht werden und sollen auch bei anderen Behandlungen legitim sein, was heißt, das der Patient oder Arzt zu Beginn noch nicht immer wissen kann, das es sich um ein Trauma handelt. Der Nachweis findet hier meistens nur bei den Dokumentationen statt, die jedoch zum Teil unzureichend sind und dem Patienten keinen Nachweis bieten, sollte er diese einmal bei anderen Stellen nachweislich benötigen.

zu2:Es gibt die Patientenrechte nur auf mündlicher Grundlage, die gesetzlich nicht verankert sind (Grundgesetzbuch). Ein schriftlicher Patientenrechtsvertrag legt die Rechte eindeutig fest und somit müssen Behandler vor jeder Behandlung zur Gewährleistung den Vertrag unterschreiben, was zum Schutz der Patienten vor weiterem möglichen Missbrauch dient. In manchen Krankenhäusern/Kliniken wird ein Vertrag geschlossen, inwieweit hier die Patientenrechte direkt verankert wurden, obliegt den jeweiligen Kliniken. Auch ambulante Verträge beinhalten diese nicht. Es wird zu leichtfertig mit Patientenrechten umgegangen, was ich in den meisten Behandlungen erlebt habe und auch andere immer wieder bestätigen, eben weil es diese Rechte noch nicht im Gesetz gibt. Es wird bislang auf die Patientenverfügung verwiesen.

Link Quelle im Internet http://ingridriedl.net/01_patienten_info/Patientenrecht.htm

Der medizinische Behandlungsvertrag ist im Gesetz nicht geregelt. Er findet sich in den Vertragstypen des ABGB wieder. Mehr dazu lesen unter dem angegebenen Link.

zu3:Eine Diagnose muss immer nach den neusten medizinischen Erkenntnissen gestellt werden (hier Psychotraumatologie). Jede Diagnose sollte erst nach mehreren Austestungen als gesichert gelten. Es muss Pflicht werden zunächst nur Verdachtsdiagnosen stellen zu dürfen. Der Patient muss vor der Diagnosestellung gründlich aufgeklärt werden. Eine Zwangsdiagnose stellt eine Körperverletzung dar und ist zudem strafbar, wenn Sie also nicht Ihre Einwilligung zu dieser Diagnose gegeben haben.

 zu4:Mediziner sollten den Patienten bei der Antragstellung helfen. Die Trauma Therapie (verschiedene Techniken, wie EMDR,TIR,SE und andere) wurden bisher nicht in den Katalog der Kassenleistungen aufgenommen. Für eine Trauma Therapie sind diese jedoch wichtig und zudem nachgewiesen oft erfolgreich. Eine Übernahme der Kosten sollte in sämtlichen Behandlungen gewährleistet sein. Der Patient sollte unter diesen Methoden frei wählen können.

Feststellungen:Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen stellt gemäß Abschnitt B I. 4 der Richtlinien fest:

1.Katathymes Bilderleben ist keine eigenständige Psychotherapie im Sinne der Richtlinien, sondern kann gegebenenfalls im Rahmen eines übergeordneten tiefenpsychologisch fundierten Therapiekonzeptes (B I. 1.1.1) Anwendung finden.

2.Rational Emotive Therapie (RET) kann als Methode der kognitiven Umstrukturierung (B I. 1.2.4) im Rahmen eines umfassenden verhaltenstherapeutischen Behandlungskonzepts Anwendung finden.

3.Die Erfordernisse der Psychotherapie-Richtlinien werden nicht erfüllt von (ambulant):

1.Gesprächspsychotherapie

2.Gestalttherapie

3.Logotherapie

4.Psychodrama

5.Espiratorisches Biofeedback

6.Transaktionsanalyse

7.Andere Trauma Therapietechnikenund Kunsttherapien

8. Die systemischen Therapien sollen in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Diese Therapie ist vom Ansatz her eine lösungsorientierte Therapie, die vielen Patienten helfen kann

zu5:Für viele Betroffene wäre das zunächst eine große Hilfe, da es oft sehr lange dauert einen Trauma Therapeuten zu finden, dem man vertrauen kann und der einen PLatz frei hat. Somit können diese in der Anfangszeit zunächst ärztlich auch gut behandelt werden (gerade bei Frauenärzten), wenn diese sich speziell zu diesem Thema weiterbilden und diese dann gezielt Patienten weiterleiten können (Vernetzung). In vielen kleineren Städten gibt es keine Trauma Ambulanzen. Eine Trauma Therapie ambulant ist aber nur dann sinnvoll, wenn der Patient stabil ist. Eine Krisenintervention in Kliniken ist zunächst oft wichtig. In den unterschiedlichsten medizinischen Bereichen stoßen Trauma Betroffen auf Unverständnis, weil die Fachfortbildung in diesem Bereich fehlt und es zu erneuten Traumatisierungen kommen kann.

zu6:Bei Rehabilitationen legt oft noch der DRV Bund fest, in welche Klinik der Patient gehen muss, jedoch benötigt ein Trauma Patient auch eine spezielle Trauma Behandlung für die es einige Trauma Kliniken gibt. Das Wahlrecht sollte sich also unbedingt danach orientieren. Die Wartezeiten sind in den meisten Fällen entweder ambulant viel zu lang oder man muss bei einer Akutklinik ebenfalls lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Viele Rehabilitationsanträge werden zunächst abgelehnt und man muss dann Widerspruch einlegen oder Klage erheben, auch diese Verzögerungen sind nicht länger hinnehmbar.

zu7: Qualitätskontrollen über die Krankenkassen sollten regelmäßig eingeführt werden (Fragenkatalog). Auch bei anderen Stellen sollten diese Kontrollen über die Patienten erfolgen. In Kliniken gibt es meistens solche Verfahren, weniger jedoch in ambulanten Behandlungen. Dabei denke ich auch gerade an die Patienten, die man aufgrund des Dunkelfelds nur schwer erfassen kann, Patienten mit einer Sozialphobie, die das Haus nicht verlassen, sollten zuhause erreicht werden.

zu8:Diagnosen werden bei der Kassenärztlichen Vereinigung gespeichert (nach ICD 10, 10 Jahre lang). Eine Löschung oder Korrektur ist nur bedingt möglich. Bei einer Fehldiagnose (auch Verdachtsdiagnose) muss es möglich sein diese im Nachhinein auch löschen zu können. Auch muss es möglich sein, das diese nach einer neuen Diagnosestellung gelöscht werden kann, wenn der Patient das möchte. Nach §35 BDSG dürfen gesicherte Diagnosen bis zu 10 Jahre nicht gelöscht werden, jedoch darf diese berichtigt werden. Siehe ausführliche Infos bei der Bundesärztekammer.

zu9:Die Kosten für private Gutachten sind hoch und müssen in der Regel selbst gezahlt werden. Zudem ist der Zugang zu diesen Gutachten schwer. Andere Gutachten werden meistens erst in Gerichtsverfahren erstellt und dann über den Richter angefordert (Versorgungsamt, Rententräger, Versicherungen etc). Die Gutachter selbst verfügen jedoch dann oft nicht über die Fachfortbildungen in Psychotraumatologie. Hier muss es einen besseren und kostengünstigeren Zugang zu privaten Gutachten geben, die als Gegengutachten gelten können.

zu 10:Psychiatrische Einsicht in die Behandlungsunterlagen ist oft schwierig. Man erfährt die Diagnose, mehr jedoch nicht. Subjektive Dokumentationen von Behandlern müssen nicht bekannt gegeben werden. Für viele Betroffene ist es aber wichtig zu erfahren, was der Behandler über sie notiert hat. Ich fordere deshalb das vollständige Einsichtsrecht. (Ich habe einmal bislang die vollständige Einsicht erhalten, die Psychiaterin hatte demnach nichts zu verbergen, ich kann das nur loben, weil es zudem Vertrauen aufbaut).

zu11:Wenn eine direkte Vernetzung der Mediziner an das Versorgungsamt gewährleistet werden kann, die bei Anträgen für den GdB und das OEG, sowie es bei den Trauma Ambulanzen in NRW gemacht wird, helfen, ist das eine große Entlastung für Betroffene. Man denke hierbei auch an Anzeigen, die eine erhebliche Procedur mit sich bringen und oft mehrere Gerichtstermine nötig sind. Diese Erlebnisse können ebenfalls retraumatisierend sein.

zu12:Zusätzliche Untersuchungen werden häufig routinemäßig in Kliniken während einer Therapie durchgeführt, sollten aber auch in Abständen ambulant kontrolliert werden, weil hier Veränderungen immer möglich sind. Trauma Betroffene sollten regelmäßige weiterführende Kontrollen bei Medizinern Ihres Vertrauens durchführen lassen und zudem die Gewährleistung erhalten, das wiederholende Therapien ohne lange Antragsprocedere eingeleitet werden. Die Verknüpfung mit anderen medizinischen Bereichen sollte also entlastend sein und nicht weitere Proceduren bedeuten.

Somit wären Module eine adäquate Lösung.

Wichtig: Alleinerziehende, Behinderte und Familien sind hier oft benachteiligt. Deutschlandweit gibt es nur wenige Kliniken, die Kinder (Jugendliche) bis zu einem Alter von bis zu 16 Jahren mit aufnehmen. Für Familien ist das oft sehr belastend, gerade wenn Sie mehr als zwei Kinder haben, aber auch bei Alleinerziehenden ist das ein enormes Problem. Das Antragsprocedere ist oft mit einer weiteren Traumatisierung verbunden, weil diese abgelehnt werden und hier Widersprüche und Klagen an der Tagesordnung sind, was eine zusätzliche Belastung darstellt. Für Behinderte sollte es mehr Unterstützung geben. Bei einem geringfügigen Einkommen sollten Patienten von den Kosten befreit werden. Alleinerziehende sollten grundsätzlich befreit werden.