Forderungen
Module für Missbrauch Betroffene im gesamten Gesundheitssystem
Umsetzung wo?
Bei allen Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten, Psychiatern, Psychotraumatologen, in Kliniken, Gutachtern allgemein, insbesondere auch bei den Versorgungsämtern, bei den Krankenkassen (Medizinischer Dienst), bei den Rententrägern.
Für unterschiedliche chronische Krankheitsbilder gibt es bereits solche Module, nur nicht für Menschen nach sexuellem Missbrauch, was aber dringend notwendig ist! Auf die Situationen von Trauma Betroffenen wird in vielen Fällen überhaupt nicht eingegangen. Es fehlt vorrangig an Sensibilität, an Qualifikation und Erfahrung, sowie an der Bereitschaft den Betroffenen die richtige Behandlung zu geben und eine notwendige Vernetzung zu gewährleisten.
Die Module umfassen für jeden Patienten
1.Schriftlicher Pflichtnachweis über (Trauma bezogene, nicht immer direkt möglich) Aufklärung und Information vor jeder Behandlung über die Behandlung
2.Abschluss eines schriftlichen Vertrags über Patientenrechte vor jeder Behandlung (Patientenrechte gibt es nur auf mündlicher Ebene, sind im Grundgesetz noch nicht verankert)
3.Diagnosestellung erst nach mehreren Terminen (ambulant nicht schon in der ersten Stunde, dient lediglich der Abrechnung der Psychologen über die KV, aber nicht dem Patienten). Auch in Kliniken oder Instituten muss diese Diagnose erst im Laufe der Behandlung erstellt werden, was hier in vielen Fällen auch geschieht
4.Übernahme der Antragstellung für Patienten und die vollständige Kostenübernahme für die spezielle Trauma Therapie ambulant und stationär, Übernahme auch bei privaten Therapeuten, wenn kein anderer Platz zur Verfügung steht (ambulant) und Befreiung von der Zuzahlung. Bitte lesen Sie hier nach, welche der Methoden vom Gemeinsamen Bundesausschuss bislang in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wurden
Beispiel: Katatymes Bildererleben unter Psychotherapierichtlinien www.g-ba.de
5.Pflichtweiterbildungen in dem Fachbereich Psychotraumatologie für alle Mediziner
6.Bundesweite freie Auswahl aller Kliniken (Akut -und Rehabilitationskliniken)und keine langen Wartezeiten, gerade bei akuten Fällen
7. Regelmäßige Qualitätskontrollen durch die Krankenkassen und anderen Stellen
8.Löschung von alten und neuen falschen Diagnosen, schriftliches Einwilligungsrecht der Patienten bei der KV (Kassenärztliche Vereinigung) in Bezug auf den Umgang mit persönlichen Daten (Datenschutz)
9.Mehr Möglichkeiten für eine psychotraumatologische Begutachtung (private Gutachten) mit Kostenersparnis, oft bei Gegengutachten
10.Einsichtsrecht des Patienten in sämtliche psychiatrische Unterlagen, auch bei Beschwerden bei den Ärztekammern
11.Direkte Vernetzung der Patienten an das Versorgungsamt für Anträge GdB und OEG und andere Behörden
12.Begleituntersuchungen wie in der Endokrinologie, Neurologie, wie EEG, PET, MRT(MRT falls notwendig), Einleitung wiederholender Therapien ohne langes Antragsprocedere