Forderungen

Module für Missbrauch Betroffene im gesamten Gesundheitssystem

Umsetzung wo? Vernetzung...

...bei allen Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten, Psychiatern, Psychotraumatologen, in Kliniken, Gutachtern allgemein, insbesondere auch bei den Versorgungsämtern, bei den Krankenkassen (Medizinischer Dienst), bei den Rententrägern, Gerichten. Anwälte sollten Kenntnisse in diesem Bereich besitzen.

Für unterschiedliche chronische Krankheitsbilder gibt es bereits solche Module, nur nicht für Menschen nach sexuellem Missbrauch, was aber dringend notwendig ist! Auf die Situationen von Trauma Betroffenen wird in vielen Fällen überhaupt nicht eingegangen. Es fehlt vorrangig an Sensibilität, an Qualifikation und Erfahrung, sowie an der Bereitschaft den Betroffenen die richtige Diagnostik und Behandlung zu geben und eine notwendige Vernetzung zu gewährleisten.

Die Module umfassen für jeden Patienten

1.Schriftlicher Pflichtnachweis über (Trauma bezogene, nicht immer direkt möglich) Aufklärung und Information vor jeder Behandlung über die Behandlung 

2.Abschluss eines schriftlichen Vertrags über Patientenrechte vor jeder Behandlung (Patientenrechte gibt es nur auf mündlicher Ebene, sind im Grundgesetz noch nicht verankert)

3.Diagnosestellung erst nach mehreren Terminen (ambulant nicht schon in der ersten Stunde, dient lediglich der Abrechnung der Psychologen über die KV, aber nicht dem Patienten). Auch in Kliniken oder Instituten muss diese Diagnose erst im Laufe der Behandlung erstellt werden, was hier in vielen Fällen auch geschieht unter Einbeziehung der Patienten

4.Übernahme der Antragstellung für Patienten und die vollständige Kostenübernahme für die spezielle Trauma Therapie ambulant und stationär, Übernahme auch bei privaten Therapeuten, wenn kein anderer Platz zur Verfügung steht (ambulant) und Befreiung von der Zuzahlung. Bitte lesen Sie hier nach, welche der Methoden vom Gemeinsamen Bundesausschuss bislang in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wurden (ich plädiere für integrale Methoden), Einleitung wiederholender Therapien ohne langes Antragsprocedere

Beispiel: Katatymes Bildererleben unter Psychotherapierichtlinien www.g-ba.de

5.Pflichtweiterbildungen in dem Fachbereich Psychotraumatologie für alle Mediziner

6.Bundesweite freie Auswahl aller Kliniken (Akut -und Rehabilitationskliniken)und keine langen Wartezeiten, gerade bei akuten Fällen (Notfallbetten auf akuten Traumastationen)

7. Regelmäßige Qualitätskontrollen durch die Krankenkassen und anderen Stellen

8.Löschung von alten und neuen falschen Diagnosen, schriftliches Einwilligungsrecht der Patienten bei der KV (Kassenärztliche Vereinigung) in Bezug auf den Umgang mit persönlichen Daten (Datenschutz)

9.Mehr Möglichkeiten für eine psychotraumatologische Begutachtung (private Gutachten) mit Kostenersparnis, oft bei Gegengutachten

10.Einsichtsrecht des Patienten in sämtliche psychiatrische Unterlagen, auch bei Beschwerden bei den Ärztekammern 

11.Direkte Vernetzung der Patienten an das Versorgungsamt für Anträge GdB und OEG und andere Behörden

12.Begleituntersuchungen wie in der Endokrinologie, Neurologie, wie EEG, PET, MRT(MRT falls notwendig), was ambulant ein Mangel darstellt

 Ein Wort zu den Modulen

Disease-Management-Programm ist ein Begriff, der auf Wurzeln im anglo-amerikanischen Bereich hinweist, wo Versicherer spezielle Behandlungsprogramme und damit Richtlinien für definierte Krankheitsbilder aufstellten. Deutschland adaptierte dies für seine gesetzliche Sozialversicherung GKV.

Eine klare und eindeutig abgrenzende Definition für den Begriff Disease Management findet sich weder in Gesetzestexten noch in der internationalen Literatur. Vielfach wird unter dieser Bezeichnung ein sehr heterogenes Spektrum an Instrumenten zusammengefasst. In der Regel liegen DMP gemeinsame Komponenten zugrunde wie evidenzbasierte Leitlinien, Informationssysteme, Patientenschulungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung (psychotraumatolgischer Bereich ist hiermit bei den Forderungen gemeint). Ziel ist die Steuerung der Behandlung und Betreuung von Patienten mit definierten Gesundheitsstörungen über professionelle, institutionelle und sektorspezifische Grenzen hinweg. DMP fokussieren idealer Weise nicht auf einzelne Krankheitsepisoden, sondern betrachten ganze Lebensphasen, die von Gesundheitsstörungen geprägt werden, und umfassen sämtliche Maßnahmen der Betreuung und Behandlung, aber auch Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation. Vermutlich können durch solche Programme die Versorgungsqualität verbessert und eventuell auch die Kosten verringert werden. (im Gutachten 2003 des Sachverständigenrats für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen).


Nach KBV-Glossar:
Disease Management bezeichnet die Behandlung von Patienten anhand standardisierter Vorgaben. Diese richten sich an einzelnen Krankheitsbildern aus. Wird beispielsweise festgestellt, dass ein Patient an Diabetes leidet, ergeben sich aus der Diagnose vorgegebene Behandlungsschritte. Bei DMP spielen die individuellen Probleme des Patienten eine untergeordnete Rolle (sollte bei den Forderungen aber eine Rolle spielen). In die öffentliche Diskussion geraten ist es mit der Änderung der Ausgleichszahlungen (RSA) unter den Krankenkassen. Um chronisch Kranke zu attraktiven Versicherten zu machen, hat der Bundestag per Gesetz beschlossen, dass die Krankenkassen für sieben Volkskrankheiten DMP-s auflegen:

Solche Programme gibt es für:
Diabetes, Erkrankungen der Herzgefäße, Herzinsuffizienz, Asthma, Schlaganfall, Bluthochdruck und Brustkrebs.

Diese Programme könnte es auch für den psychodynamischen Bereich geben, gerade weil sehr viele Betroffene chronische Beeinträchtigungen haben. Prof. Lauterbach hatte damals das Gutachten für diese Programme zur Einführung geschrieben. Meine Briefe an Ihn hat er nie beantwortet.

Die Forderungspunkte sollten in solch ein Programm eingebunden werden!

Quelle: http://www.arztwiki.de/wiki/DMP_Disease-Management-Programm