Missstände


Es kann in Behandlungen zu den nachfolgenden Missständen kommen. Verschiedene Arten von Missbrauch kann in der ambulanten oder stationären Behandlung vorkommen. Auch in anderen Einrichtungen, wo Therapien angeboten werden, kann das vorkommen. Hier kann man von einer großen Dunkelziffer ausgehen, weil viele Fälle nicht gemeldet oder angezeigt werden.

Ein Beispiel von einer Dipl.Psychologin, die sich vehement für Ihre Patientin eingesetzt hat, ein lobenswertes, eher seltenes Beispiel, auch wenn die Traumatisierung hier einen Überfall betrifft.

1 Brief Dipl.Psychologin Frau Moore am 04.04.2007
2 Brief Dipl.Psychologin Frau Moore am 04.04.2007
3 Brief Dipl.Psychologin Frau Moore am 04.04.2007
4 Brief Dipl.Psychologin Frau Moore am 04.04.2007
5 Brief Dipl.Psychologin Frau Moore am 04.04.2007


1.Verzweifelter Spießrutenlauf

Viele Betroffene haben seid Jahren einen nicht unerheblichen Hürdenlauf erlebt, wobei sie mehrere Traumen in Kauf nehmen mussten, die sie fast mehr belasten, als das Trauma selbst.

1.Zahlreiche Behandlungen von Ärzten, Psychologen, Psychiatern, Gutachtern

2.Unterschiedliche Diagnosen, bis hin zu Fehldiagnosen und Fehlbehandlungen

3.Ursache blieb jahrelang ein Rätsel und wurde erst nach Jahren erkannt und somit für den Betroffenen bekannt, obwohl vieles schon viel früher darauf hindeutete

d)Behördenläufe, die sie dadurch in Kauf nehmen mussten
 

2.Zwangsdiagnose

Eine Zwangsdiagnose ist eine Diagnose, die ohne ihre Zustimmung, also ohne ihr Einverständis vorgenommen wurde. Somit wurde ihr Persönlichkeitsrecht beschnitten, was strafbar sein kann. Bitte lesen Sie dazu mehr unter www.pschiatrie-erfahrene.de
 nach

1.Sie erhielten Zwangsdiagnosen und wurden innerhalb von etwa 30 Minuten diagnostiziert

2.Sie wurden in keinerlei Hinsicht über die Vorgehensweisen der Diagnostik, noch über Ihre Diagnose gründlich aufgeklärt

3.Sie haben eine gesicherte Diagnose erhalten, ohne zu wissen, das man auch Diagnosen auf Verdacht stellen darf

4.Sie wurden nicht nach den Richtlinien der Psychotraumatologie diagnostiziert

5.Sie wurden in Ihren Patientenrechten erheblich verletzt

3.Diagnose Persönlichkeitsstörung und meine kritische Auffassung dieser Diagnose (dies umfasst den sexuellen Missbrauch)

Die Diagnose Persönlichkeitsstörung manifestiert in meinen Augen eine Störung Ihrer Person oder Persönlichkeit (stellt eine Stigmatisierung dar). Den Begriff sollte man abschaffen, da einzig und allein der Täter eine Störung hat. Die Definition „Veränderung der Persönlichkeitsstruktur" finde ich treffender und richtig.

Die Diagnose Persönlichkeitsstörung ist mannigfaltig in der Kritik!

Aus der Sicht einer Betroffenen

Meine Diagnosen haben mir jahrelang keinen Aufschluss über die Ursache der Beschwerden gegeben. Ich wurde weder über die Ursache, die Symptome, noch über die Behandlungen aufgeklärt. Verschiedene Diagnosen, verschiedene Behandler, bzw.Gutachter lassen erkennen, das hier etwas nicht stimmen kann. Damit kann bereits ein Behandlungsfehler vorliegen. Heute weiß ich ganz sicher, dass ich einige Fehldiagnosen habe und deshalb habe ich mich auch selbstkritisch damit auseinandergesetzt. Es wurde regelrecht mit Diagnosen um sich geworfen, ich könnte auch sagen, Missbrauch betrieben. Viele Mediziner sagen, das sei normal, ich als Betroffene sehe das aber ganz anders. Ich gehe davon aus, das Persönlichkeitsstörungen häufig als Verlegenheitsdiagnosen vergeben werden und die Ursache für Beschwerden nicht erkannt wird. Diese werden als Störung bezeichnet, wenn man unter Ihnen leidet und sich diese als Krankheitswert festgesetzt haben. Aber warum zählt das eigene Empfinden einer Patientin so wenig, wenn sie angibt, das sie diese Störungen bei sich jedoch nicht vorzufinden vermag? Wer kennt sich besser, als der Patient selbst, zumindest dann, wenn man sich bereits viele Jahre mit zahlreichen Diagnosen hat abfertigen lassen und sich dann endlich selbstbestimmt auf den Weg macht herauszufinden, was los ist, sogesehen aufwacht! Manch ein Psychiater berichtet darüber, das diese Störungen auch nicht krank sind, aber sie werden als solche und zudem als Diagnosen vergeben, womit jedoch hier eine Verletzung der Menschenrechte vorliegen kann. Ich kann nicht verstehen, warum die eigentliche Ursache als Diagnose nicht vergeben wird. Für mich sind das normale Persönlichkeitsstile, die sich jedoch aufgrund der Gewalteinwirkung als charakteristische Persönlichkeitsveränderungen manifestieren können, die zu Beeinträchtigungen führen und die man zudem positiv nutzen kann. Ich bin für die Abschaffung des Begriffs, auch wenn man nicht gänzlich Beeinträchtigungen abschaffen kann, weil Sie oftmals zu großen Verunsicherungen bei Betroffenen führen.

Diagnosestellung

Für die gründliche Diagnose muss eine Nachweisbarkeit in Bezug auf das Trauma oder anderen Störungen vorhanden sein, wenn nämlich das Trauma übersehen wurde und anstelle dieser Diagnose immer wieder nur vordergründig Persönlichkeitsstörungen oder andere Diagnosen diagnostiziert werden und das eigentliche Trauma nicht behandelt wird oder wurde (wie bei Borderline). Die Diagnose Borderline ist ein Borderland zwischen einer Psychose und Neurose, man hat sich also hierbei nicht festlegen können, deshalb dieser Begriff.

Man spricht bei der schweren komplexen Form nach posttraumatischen Erlebnissen auch von einer Persönlichkeitsveränderung/störung, die bei frühen Kindheitstraumen gestellt wird. Es wird aber vergessen, das erst nach einem späten Ausbruch des Traumas und posttraumatischer Beschwerden, eine Diagnose einer weiteren Persönlichkeitsstörung, die erst nach zwei Jahren vergeben werden dürfte, oft nicht eine Persönlichkeitsstörung des Patienten vorliegt, sondern sich deshalb als chronische Langzeitfolgen ergeben können, wenn die posttraumatische Störung früher nicht erkannt, erfolgreich behandelt oder falsch behandelt wurde.

Meine Auffassung ist es, das akzenturierte, histroinische oder narzisstische Züge aufgrund des Traumas keine Persönlichkeitsstörungen darstellen dürften, sondern aufgrund des Traumas nachvollziebare Verhaltensweisen sind, die nicht einer Störung als solche angesehen werden sollten. Aus meiner Erfahrung heraus, wird die Borderline Diagnose sehr schnell vergeben, auch andere Persönlichkeitsstörungen werden immer in den Vordergrund gestellt, ohne das eine gründliche Diagnostik und Differentialdiagnostik stattfindet. Frauenärzte vergeben diese Diagnose oft schnell als eine gesicherte Diagnose, was ich als kritisch ansehe, ohne frühzeitig an andere Fachexperten zu überweisen.

Wenn Betroffenen weiterhin die Schuld zugewiesen wird, das sie aufgrund Ihrer veränderten Persönlichkeit eine Störung aufweisen, die für die Umwelt belastend ist, dann sehe ich das als eine weitere Verletzung an, da ja nicht die Person selbst daran schuld sein kann, wenn Ihnen von außen Gewalt zugeführt wird.

Ich selbst sehe in mir keine Störung, sondern eher ein häufiges Unverständis bezüglich des Themas mit meiner Umwelt und einer gestörten Persönlichkeit der Täter, die mir das angetan haben. Sexueller Missbrauch ist keine Krankheit, sondern eine Straftat, der jedoch zu mannigfaligen Beeinträchtigungen im Leben führen kann (ein interessantes Werk zu diesem Thema ist das Buch „Der doppelte Missbrauch ".

Nur Experten können sich mit dieser Materie der Diagnostik und der Abgrenzung befassen.
Die Kritiker diagnostizieren nicht nach klinischen Austestungen und kritisieren diese Austestungen zu recht!

Hierzu lesen Sie bitte nach unter

Prof. Dr. Peter Fiedler
Psychologisches Institut
der Universität Heidelberg
Hauptstraße 47-51
D-69117 Heidelberg

Attachment

www.helios-kliniken.de

Diagnostikrichtlinien für Trauma

www.prometheus-trauma.de

Persönlichkeitsstil und Persönlichkeitsstörung

Wo finden Sie sich wieder?

Lesen Sie dazu zu einmal nach unter

www.psychoskop.info

falls Link nicht funktioniert,bitte im Internet eingeben

http://www.patverfue.de

Diese Verfügung gilt für den Fall, wenn Sie nicht mehr selbst bestimmen können, was in Behandlungen geschieht, eine Art Vorabsicherung.

4.Patientenrechverletzungen

Sie haben nach dem Gesetz Anspruch auf eine gute medizinische Versorung, dennoch kommt es häufig zu Patientenrechtsverletzungen. Ich sehe es deshalb als notwendig an, das es in Zukunft einen schriftlichen gesonderten Vertrag über Ihre Patientenrechte gibt, da es diese bislang nur mündlich gibt und sich viele Behandler nicht daran halten. Ich zeige einige Rechte auf, die Sie in Behandlungen haben, die aber verletzt werden können. 

1.Missachtung einer ethischen Behandlung (Freundlichkeit, Respekt, Schweigepflicht-nur mit ihrer schriftlichen Zustimmung dürfen Daten weitergegeben werden) 
2.Missachtung Wartezeiten (bei einem festen Termin müssen Sie nicht länger als 30 Minuten warten), bei Psychologen kann es zu erheblich langen Wartezeiten vor Beginn einer Therapie kommen,wogegen man leider oft wenig tun kann.
3.Missachtung einer gründlichen Information und Aufklärung vor jeder Behandlung (Praxisgebühr, Trauma, Diagnose, Medikamente, Kosten, Vereinbarungen, Verträge, Heilungsaussichten u.a.)
4.Missachtung Mitspracherechte (betrifft die gesamte Behandlung)
5.Missachtung Ausstellung von Attesten oder Gutachten, die Sie benötigen (sind mit Kosten verbunden, die Ihnen vorher genau dargelegt werden müssen. Gutachten werden, wie z.B.bei einer Schlichtung von der Krankenkasse gezahlt, private Gutachten müssen Sie aber oft selbst zahlen. Gutachten über Gerichte zahlt oft derjenige, der in dem Fall obliegt). Näheres zu Gutachten finden Sie unter dem Menüpunkt Rechte
6.Missachtung Akteneinsicht (Sie haben jederzeit das Recht nach §809-811 das Recht auf Einsicht in Ihre Akten, bei psychiatrischen Akten, erhalten Sie oft nur die Einsicht in die Diagnose, da subjektive Aufzeichnungen nicht herausgegeben werden müssen). Akten werden bis zu 10 Jahre aufgehoben, in Krankenhäusern bis zu 30 Jahre. Ich fordere deshalb eine vollständige Akteneinsicht.
7.Missachtung Dokumentation des Behandlers der Behandler muss immer alles dokumentieren, was mit der Behandlung zusammenhängt, was gerade für spätere Nachweise sexuellen Missbrauchs in Verhandlungen vor Gericht oder auch auch bei Medikamentenvergaben wichtig ist.

Anforderung der Unterlagen

Beispiel

Ihre Anschrift
Anschrift des Behandlers

Sehr geehrte/r Frau/Herr xxx

hiermit möchte ich mein Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen wahrnehmen. Dabei geht es um Aufzeichnungen wie Diagnose, Dokumentationen,etc. Ich weise darauf hin, dass ich nach § 810 BGB einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in die Krankenunterlagen habe, da diese „eine in fremden Besitze befindliche Urkunde" sind, die in meinem Interesse errichtet wurde. Außerdem verweise ich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.11.1982 (NJW 1983, S. 328ff), in dem ausdrücklich das Recht des Patienten bestätigt wurde, Einsicht in die Behandlungsunterlagen zu nehmen oder diese in Kopie zu erhalten. Ich darf Sie bitten, mir die Unterlagen innerhalb von drei Wochen ab Datum dieses Schreibens mit einer Erklärung über deren Vollständigkeit zu übersenden.
 
Mit freundlichen Grüßen xxx

Bei meinen Anforderungen gab es in Kliniken die meisten Probleme, aber auch bei manchen Praxen von Ärzten, Psychiatern und Psychologen. Man braucht oft mehrere Anläufe, bis man den Einklick anhand von Kopien erhält. Wer sich an einen Patientenverband wendet, kann diese von dort aus anfordern lassen oder aber der Anwalt, wenn Sie sich entschieden haben einen einzuschalten. Ich selbst habe es mehrfach versucht und auch die meisten erhalten. Bei denen, die ich nicht erhalten habe, wende ich mich an die jeweiligen Ärztekammern, was in der oft Erfolg hat.

Achtung:Pro Kopie darf der Behandler nicht mehr als 0,50 Euro verlangen, plus Portokosten. Bei manchen Praxen werden falsche Rechnungen gestellt. Kliniken senden Unterlagen meistens kostenfrei zu. Gerade bei den Praxen sollten Sie genau schreiben, welche Unterlagen Sie haben möchten, ansonsten wird einfach etwas falsch gesandt und berechnet. Sollte es eine Falschberechnung geben, senden Sie einen Brief mit der korrekten Berechnung zurück und dem Hinweis, das Sie den Betrag x überweisen werden. Das funktioniert.

8. Missachtung fachliche Kompetenz (achten Sie darauf, das der Behandler auf dem Gebiet Trauma weitergebildet ist und über langjährige Erfahrung verfügt)

Sie sollten sich hier folgende Fragen stellen

♦Klärt Sie Ihr Arzt/Therapeut umfassend über die Diagnose auf und beachtet dabei Ihr Mitspracherecht?
♦Berücksichtigt Ihr Arzt/Therapeut bei der Diagnose und Behandlung Ihre persönlichen Lebensumstände (Kindheit, Jugend, Erwachsensein und persönliche Entwicklungsstufen),
wie das familiäre Umfeld, sowie Arbeitsumfeld?
♦Arbeitet Ihr Arzt/Therapeut mit anderen medizinischen Fachleuten zusammen? Die ist wichtig bei Überweisungen an andere Spezialisten!
♦Haben Sie das Gefühl, das Ihr Arzt/Therapeut den Behandlungserfolg prüft?

Erklären Sie dem Behandler das Ihnen diese Punkte wichtig sind.

TIPP Holen Sie sich unterschiedliche Fachmeinungen ein

8.Missachtung Hygiene (sie sollten dabei immer ein gutes Gefühl haben, wenn sie eine Praxis betreten)

Ich habe hier einige prägnante Verletzungen von Patientenrechten aufgeführt die häufig vorkommen, es gibt aber durchaus noch mehr. Bitte lesen Sie diese im Internet nach.S ie finden weitere Informationen unter dem Menüpunkt Rechte.

5.Retraumatisierung

Retraumatisierung bedeutet, das Sie ein erneutes Trauma erleiden können, das Sie Flashbacks erhalten oder das weitere posttraumatische Beschwerden erneut aufflammen. Durch eine unprofessionelle Arbeitsweise durch Mediziner oder Therapeuten können Sie erneut traumatisiert werden, was zu weiteren gesundheitlichen und chronischen Folgeschäden führen kann.

Kriterien

1.Unfreundlichkeit
2.Ungeschützte Atmosphäre
3.Mangelnde Aufklärung und Information
4.Frühzeitige Therapie/Einsatz von Techniken wie EMDR u. a.
5.Verletzung von Patientenrechten
6.Unzureichende Qualifikation und Erfahrung im Bereich spezielle Trauma Behandlung

Beispiel einer Re Traumatisierung

Nachdem ich mehrere Termine bei Therapeuten/Traumatherapeuten wahrgenommen hatte, wurde mir (auch aus der Tatsache heraus, dass ich schon Erfahrungen in einer Verhaltenstherapie gemacht habe, hätte es vielleicht ansonsten noch nicht einmal so stark wahrgenommen), dass Sie mich schon zu Beginn retraumatisiert hatten. Aber nicht jeder hat schon vorher eine Verhaltenstherapie gemacht!

Woran ich das erkannt habe?

Nach einer Behandlung wurde mir zuhause plötzlich der Missbrauch so stark vor Augen geführt, also bewusst, dass es mir danach tagelang super schlecht ging und mir der Missbrauch massiv vor Augen geführt wurde (dieses Erlebnis stammt übrigens aus einer sehr bekannten Berliner Fachklinik)! Hier wurde ich nicht umfangreich aufgeklärt, sondern es wurde direkt diagnostiziert, zunächst anhand umfangreicher Fragebogen, die ich schnell ausfüllen sollte, ohne eine Ahnung zu haben, welche Austestungen das waren! Erst danach kam das Gespräch ohne jemals die Diagnose erfahren zu haben. Fragen bezüglich einer Traumabehandlung, die diese Klinik nicht in den drei bis vier Phasen durchführte, konnten nicht beantwortet werden, es hieß nur, das diese sich bestens mit Traumapatienten auskennen würden. Ich kann diese Aussage in Bezug auf den Behandler treffen, wie andere Behandler in dieser Klinik arbeiten, kann ich nicht beurteilen, weil ich persönlich nicht in dieser Klinik behandelt werden möchte! Erst nach mehreren Schreiben an die Klinikleitung, habe ich eine Rückantwort erhalten und kann Einisicht in die Unterlagen bekommen, bzw. im Nachhinein den Arztbrief erhalten.


Wichtig

Die eigentliche Therapie beginnt erst in der Therapie und nicht schon vor der Entscheidung einer solchen, also das Aufsuchen eines ambulanten Therapeuten oder einer Klinik für Trauma Therapie! Ich kann nicht verstehen, wie angeblich erfahrene Fachleute mit Menschen derart umgehen!

Meine Meinung ist, dass es aus meiner eigenen Erfahrung heraus gute Therapeuten und Ärzte gibt, bezogen auf das Thema Trauma verfügen viele nicht über eine ausreichende Sensibilität, den entsprechenden Zusatzqualifikationn, sowie der langjährigen Erfahrung! Das finde ich bei einer Behandlung von Trauma aber sehr wichtig! Grundsätzlich kritisiere ich die Behandlungsmethoden einiger Therapeuten und Ärzte, die es zu überdenken gilt!

6.Missbrauch in der Therapie

1.Emotionaler Missbrauch

Emotionalen Missbrauch durch Ärzte und Therapeuten in der Therapie und in Kliniken habe ich selbst erlebt und deshalb kann ich behaupten, das es nicht verschwiegen werden darf, damit sich diese schützen können, die behaupten es würde nicht stattfinden. Diese Form des Missbrauchs findet auf der emotionalen Ebene statt. Die anderen hier aufgeführten Missbrauchsformen können aber auch ineinander greifen. Zunächst steht immer eine umfangreiche Diagnostik im Vordergrund, die bestenfalls über mehrere Tage verläuft. Patientenrechte werden oft nicht gewahrt und der Patient wird unmündig behandelt. Aus eigenen Erfahrungen habe ich solche Abläufe kennengelernt, was soweit ging, das der Behandler entweder die Informationen verweigert,b ei Nachfragen von Patientenrechten ahnungslos schien oder falsche Schilderungen von Tatsachen dargelegt wurden (z.B.Umgang mit Diagnosen, sowie deren Abrechnungen).

Kriterien

1.Der Behandler informiert und klärt sie nicht auf und wird von Anfang an Ihr Mitspracherecht verletzen
2.Der Behandler nutzt seine Machtposition aus, um seinen Selbstwert zu erhöhen
3.Der Behandler nutzt ihre Hilflosigkeit aus und schadet Ihnen damit
4.Der Behandler gibt Ihnen die Schuld für den Vorfall
5.Der Behandler therapiert sie bereits in der ersten Stunde und belädt sie mit undurchschaubarem Material, was dann zu einer Retraumatiserung führen kann
6.Der Behandler verstärkt eindeutig Ihr Misstrauen
7.Der Behandler beschützt sie nicht und gibt Daten an Dritte weiter
8.Der Behandler gibt Ihnen falsche Informationen

Berechtigtes Misstrauen ist keine Krankheit,sondern gesundes Misstrauen

Nachfragen in Bezug auf die jeweiligen Fachfortbildungen sollte der Behandler ohne Umschweife beantworten können, denn es sollte diesem daran gelegen sein, das Sie Vertrauen fassen können. Diese Offenheit in Bezug auf den Behandler ist positiv zu betrachten, nur so können Sie sich auf den für Sie zu Beginn fremden Menschen einlassen. Des Weiteren sollte dieser kein Problem mit Ihrer Forderung nach einer zuvor gründlichen Aufklärung haben, denn auch das ist zunächst sehr wichtig. Eine ablehnende Haltung des Behandlers zeigt oft, das dieser Ihre berechtigten Forderungen persönlich nimmt.

2.Ausbeutung

Bei dieser Form nutzt Sie der Behandler oft emotional und materiell aus.

Kriterien

1.Der Behandler will Sie privat treffen
2.Der Behandler suggeriert, das er verliebt in Sie ist

3.Der Behandler benutzt Sie als Putzfrau oder Bürogehilfin
4.Der Behandler nutzt Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern (wie der dissoziativen Persönlichkeitsstörung) bewusst aus
5.Der Behandler nutzt Sie finanziell aus

3.Sexueller Missbrauch

Diese Form des Missbrauchs ist die schlimmste Form des Missbrauchs in der Therapie und muss angezeigt werden. Allerdings muss es Nachweise diesbezüglich geben, was nicht immer einfach ist. Bei einer Zustimmung der Patienten/Klienten, etwa weil sie in den Therapeuten verliebt ist, wird als sexueller Missbrauch gewertet. Konflikte und Gefühle, die nicht verarbeitet wurden, was der Therapeut weiß, können auf den Therapeuten übertragen werden, was die Patientin selbst oft nicht weiß. Die Folgen einer solchen Bindung sind fatal, da der Therapeut über diese Folgen Bescheid weiß. Diese Taten werden oft verschwiegen, wie die anderen vorherigen Straftaten auch, denn die Dunkelziffer ist bei sexuellem Missbrauch in der Therapie hoch. Etwa 10% der Therapeuten (meistens gut ausgebildete männliche Therapeuten, die ihre Taten wiederholen/an Mädchen und Frauen) hatten einmal in ihrem Beruf sexuelle Kontakte mit ihren Klienten.

Wichtige Kriterien

1.Der Behandler will seine eigenen sexuellen Bedürfnisse befriedigen und wird sie zunächst sexuell belästigen (Bemerkungen, Körperkontakt u.a.)
2.Die sexuelle Belästigung kann zur Vergewaltigung führen
3.Der Behandler nutzt seine Macht schamlos aus
4.Der Behandler nutzt Patienten mit „dissozaitiven Persönlichkeiten" aus

Die Verpflichtungen des Therapeuten bestehen also aus folgenden

Kriterien

♦ Freundlichkeit
♦ Schutz geben
♦ Vertrauen geben
♦ Information
♦ Aufklärung
♦ Kompetenz
♦ Fachkenntnis
♦ Vertrag
♦ Patientenrechte wahren
♦ Datenschutz
♦ anderes

Jede Verletzung kann für Betroffene eines emotionalen oder sexuellen Missbrauchs erneut ein Trauma auslösen!
 
Was können Sie tun

♦ Meldung und Beschwerde (Patientenbeauftragte,Ärztekammer)
♦ Konfrontation (Anschreiben)
♦ Beratungsstellen aufsuchen (wie z.B. Helpline)

♦ Selbsthilfegruppen
♦ Patientenverbände
♦ Opferanwalt/Medizinanwalt

♦ Anzeige

In schwerwiegenden Fällen ist natürlich auch die Möglichkeit gegeben einen Anwalt einzuschalten oder auch eine Anzeige zu erstatten. Allerdings sind hier weitere Belastungen vorprogrammiert und die Durchsetzung der eigenen Interessen nicht einfach, da die Vorfälle ja nachgewiesen werden müssen und zunächst der Patient in der Nachweispflicht steht. Rein juristisch betrachtet, steht erst danach der Arzt in der Beweispflicht.

Eine gute Information vor jeder Behandlung ist deshalb die wichtigste Voraussetzung für eine gute Therapie. Es zählen nicht nur Status oder Titel, weil viele denken, das Ihnen das hilft, solche Taten vertuschen zu können (z.B. Studienrat,Chefarzt, Oberarzt). Das ist ein Schein, dem man sich gern allzuoft hingibt, der aber leider auf Dauer nicht von gegebenen Tatsachen hinwegtäuschen kann.

Missstände in anderen Bereichen

Es ist mir wichtig das zu erwähnen, auch wenn es nicht zu den Behandlungen gehört, jedoch zu den allgemeinen Missständen und nachfolgende Behandlungen, die daraus resultieren können.

Verdachtsvorfälle sexuellen Missbrauchs an Schulen

In 2007 habe ich mich an einem Gymnasium (11.Gymnasium Berlin) eingemischt, weil Kinder sexuelle Belästigungen eines Lehrers beobachtet hatten. Die Kinder bezeichneten sein Tun vorwiegend an Jungen als eklig und unangenehm. Geglaubt hat Ihnen niemand, ausser nur wenigen. Als ich mich einmischte, bezeichnete mich der Dirketor der Schule als eine Schande für seine Schule. Ich hatte damals sämtliche, auch obere Stellen eingeschaltet, aber nur eine hatte positiv reagiert, nachdem ich mich vehement einsetzte.

Diese Stellen hatte ich eingeschaltet

1.Lehrer-Nur einem Lehrer konnte ich vertrauen, der uns auch unterstützte

2.Vertrauenslehrer Schule-Schreiben mit der Bitte um Hilfe, keine Antwort

3.Schulaufsicht Köpenick-Schreiben mit der Bitte um Hilfe, schriftliche Antwort erhalten, riet mir Zeugenunterschriften zu sammeln, verletzt jedoch danach mein Vertrauen

4.Direktor Schule-Schreiben, Antwort erhalten, bezeichnet mich jedoch als Schande seiner Schule

5.Landeselternausschuss Herr Schindler Berlin-Ausführliches Schreiben mit der Bitte um Hilfe, Antwort für einen Termin erst Wochen später, er schmückt sich heute mit meinen Worten, dass nicht Schüler bei derartigen Vorfällen die Schule verlassen müssen, sondern die Täter, geholfen hat er nicht

6.Vereine Berlin, Stibb Brandenburg, Tauwetter, Opferhilfe e.V., telefonische Anfrage und einen Termin mit der Bitte um Hilfe, keine tatkräftige Hilfe erhalten

7.Bürgermeisterin Köpenick Berlin-Ausführliches Schreiben und Beschwerde, keine Antwort erhalten

8.Datenschutzbeauftragter Köpenick-Schreiben Beschwerde wegen Verletzung des Briefgeheimnisses des Direktors, Antwort erst nach Wochen, Weiterleitung an den Datenschutzbeauftragten Berlin

9.Datenschutzbeauftragter Berlin-Ausführliches Schreiben, erhalte schriftliche Antwort, aber keine Abhilfe

10.Verwaltungsgericht-Schreiben einstweilige Verfügung, keine Abhilfe, sollte die Kosten tragen, die ich jedoch abwiegelte (Danke an die Kosteneinzugsstelle der Justiz in Spandau)

11.Präsidentin des Verwaltungsgerichts-Schreiben Beschwerde, schriftliche Antwort, jedoch keine Abhilfe, sie teilte mir mit, das es doch gut sei, wenn der Verdächtige Briefe lese, danach fragte ich diese, ob es auch gut sei, wenn der Verdächtige Namen der Kinder lese. Daraufhin bekam ich keine Antwort

12.Abgordneter Herr Pflüger-Ausführliches Schreiben und Beschwerde, keine Antwort

13.Polizei Berlin- Auf meine Anzeige hin haben wir den Termin wahrgenommen, Zeugenladung, gute Erfahrung ,jedoch keine weiteren Auskünfte

14.Staatsanwaltschaft-Stellt Verfahren ein

15.Bildungssenator Prof.Zöllner-Schreiben Beschwerde, erst nach Wochen und Nachfrage bei Herr Linne erhalte ich eine Antwort und Hilfestellung, Schulwechsel

16.Kanzlerin Frau Merkel-Schreiben Beschwerde, Antwort, ich weise sie daraufhin, das es mehr Hilfe und Schutz, sowie einen Notfallfonds für Betroffene geben muss, das interessiert sie leider wenig, was aber dringend notwendig wäre

Erst am Ende,nachdem der Schulwechsel bereits anstand, wurde von einer Lehrerin der Schule nachgefragt, ob Hilfe benötigt würde.

Ohne Worte

Diese Situation ist für Kinder besonders gravierend (diese erfinden in diesem Bereich keine Geschichten) und Erwachsene die wegschauen und nicht helfen, tragen die volle Verantwortung für spätere Folgeschäden.